Fernreisen

Wenn der Urlaub mit einem ausgefallenen Flug startet - So kann macht man das Beste daraus

Verfasst von admin am 08. April 2019

admin

Da freut man sich seit Monaten auf den lang ersehnten Urlaub, um dann mit gepackten Koffern und guter Laune am Flughafen zu erfahren, dass der Flug ausfällt. Dies verpasst der Urlaubsstimmung erst einmal einen Dämpfer. Der Ärger ist groß, verständlicherweise. Schnell kommt die Frage auf: Wie geht es nun weiter? Im folgenden Ratgeber werden nützliche Tipps gegeben, wie sich Betroffene in diesem Fall am besten verhalten, welche Ansprüche sie bei einem Flugausfall haben und was es zu beachten gibt.

Ausgefallene Flüge - Recht auf Entschädigung

Ein Flugausfall ist der absolute Albtraum. Seit langem freut man sich auf den Urlaub, doch stattdessen entsteht am Flughafen Stress, da der Flug annulliert wurde, beispielsweise aufgrund von technischen Problemen der Fluggesellschaft. Das Chaos beginnt: Der Anschlussflug wird nicht mehr erreicht, der Flughafentransfer verfällt und oftmals müssen auch Termine abgesagt werden. Doch Betroffene müssen dies nicht so hinnehmen, denn sie haben bei einem Flugausfall Anspruch auf eine Entschädigung. Dies gilt ebenso, wenn die Airline Passagiere auf andere Flüge umbucht. Bei einem Flugausfall kann stets gewählt werden, ob die Erstattung des Flugtickets oder die kostenfreie Umbuchung auf einen anderen Flug gewünscht ist. Da es nicht immer so einfach ist, seine Rechte allein durchzusetzen, haben sich Flugrechtsexperten darauf spezialisiert. Flightright bietet "Unterstützung bei ausgefallenen Flügen" und hilft dabei, die Entschädigung zu bekommen. Dies kostet wenige Minuten und das Gute ist: Betroffene haben kein Kostenrisiko. Erst wenn die Rechte erfolgreich durchgesetzt wurden, erhält der Experte einen kleinen Anteil der Entschädigungssumme.

Welche Rechte haben Passagiere bei einem Flugausfall und wie wird am besten vorgegangen?

Wenn der Flug durch ein Verschulden der Airline annulliert wird, haben Passagiere einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen von bis zu 600 Euro. Diese Zahlung wird nicht am gezahlten Ticketpreis, sondern anhand der gebuchten Flugstrecke bemessen:

- bis 1.500 Kilometer: 250 Euro
- bis 3.500 Kilometer: 400 Euro
- weiter entfernte Reiseziele: 600 Euro

Zudem steht Betroffenen eine Betreuung am Flughafen zu. Die Rechte der Passagiere bei einem Flugausfall sind in der Fluggastrechteverordnung festgehalten. Damit sie diese tatsächlich erhalten, sind Beweise wie das Flugticket und Quittungen sehr wichtig. Daher müssen sich Fluggäste die Annullierung des Flugs von der Airline bzw. dem Personal am Flughafen schriftlich bestätigen lassen. Auf dem Dokument sind im Idealfall Datum, Uhrzeit, Name und Unterschrift des Mitarbeiters vorhanden. Fotos sind ebenso sinnvoll, beispielsweise von der Uhrzeitangabe nach der Landung am Urlaubsort. Damit kann die Verzögerung nachgewiesen werden. Die Fluglinie kann sich der Zahlung einer Entschädigung lediglich dann entziehen, wenn sie die Passagiere mindestens 14 Tage vor der geplanten Flugreise über den Flugausfall informiert. Dann haben sie keinen Anspruch auf Ausgleichsleistung. In anderen Fällen sollte die Entschädigung eingefordert werden. Nach dem Urlaub ist dies bis zu drei Jahre lang nach der Flugannullierung möglich.

Zusammenfassung

Die Vorfreude auf den lang geplanten und nun endlich anstehenden Urlaub ist riesig. Doch plötzlich kommt die Nachricht, dass der Flug annulliert wurde. Dies ist ein Albtraum für Reisende und bedeutet viel Ärger und Stress. Doch Betroffene sollten das Beste daraus machen und die ihnen oftmals zustehende Entschädigung von bis zu 600 Euro einfordern. Resultiert der Flugausfall aus einem außergewöhnlichen Umstand wie einem Wetterchaos, muss die Fluggesellschaft keine Ausgleichszahlungen leisten, die Passagiere aber dennoch betreuen und eine Weiterreise ermöglichen.

Informationen

Keine Geoinformationen zu dieser Urlaubsidee

Urlaubsidee bewerten und empfehlen

 

Copyright © 2011 1000 Urlaubsideen Alle Rechte vorbehalten.

Nach oben